Beschreibung
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 8.000 Kleidungsstücke der Kradbekleidung beziffert. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die Maximallaufzeit folgender Bedarf besteht: - Motorradjacke: 850 Stück - Motorradhose: 970 Stück - Motorradregenjacke: 850 Stück - Motorradregenhose: 750 Stück - Motorradregenjacke (leicht): 850 Stück - ProViDa-Motorradjacke: 12 Stück - ProViDa-Motorradhose: 12 Stück - ProViDa-Motorradregenjacke: 12 Stück - ProViDa-Motorradregenhose: 12 Stück - ProViDa-Motorradregenjacke (leicht): 12 Stück - Eskortejacke: 60 Stück - Eskortehose: 60 Stück - Fleece-shirt: 700 Stück - Fleece-hose: 700 Stück - All Season Hemd: 250 Stück - All Season Hose: 550 Stück