Beschreibung
Das Patientenportal soll die Bereiche des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Los 1) sowie eines Digitalen Entlass- und Übernahmemanagements (Los 2) im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV in allen Einrichtungen des Auftraggebers abdecken. Die Fördervoraussetzungen des § 19 Abs. 2 KHSFV müssen vom erstellten und implementierten Patientenportal zwingend eingehalten werden; dies gilt auch und insbesondere für Nachweisführungen, Umsetzungs- und Ausführungsfristen. Die Leistungen der Lose 1 und 2 müssen jeweils die Interoperabilitätsanforderungen, die aus §19 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV folgen, gewährleisten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Einführung des Patientenportals das Ziel, die Patientenbindung ebenso wie die Bindung von Zu- und Einweisern zu stärken, die Gewinnung neuer Patienten zu erleichtern, die Digitalisierung der Prozesse rund um die Aufnahme von Patienten voranzutreiben und stationäre Patienten stärker in die Behandlung einzubinden. Über die angestrebte Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen hinaus soll insbesondere die Einbindung stationärer Patienten in die jeweils eigene Behandlung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Therapieerfolg zu sichern. | Das Patientenportal soll die Bereiche des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Los 1) sowie eines Digitalen Entlass- und Übernahmemanagements (Los 2) im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV in allen Einrichtungen des Auftraggebers abdecken. Die Fördervoraussetzungen des § 19 Abs. 2 KHSFV müssen vom erstellten und implementierten Patientenportal zwingend eingehalten werden; dies gilt auch und insbesondere für Nachweisführungen, Umsetzungs- und Ausführungsfristen. Die Leistungen der Lose 1 und 2 müssen jeweils die Interoperabilitätsanforderungen, die aus §19 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV folgen, gewährleisten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Einführung des Patientenportals das Ziel, die Patientenbindung ebenso wie die Bindung von Zu- und Einweisern zu stärken, die Gewinnung neuer Patienten zu erleichtern, die Digitalisierung der Prozesse rund um die Aufnahme von Patienten voranzutreiben und stationäre Patienten stärker in die Behandlung einzubinden. Über die angestrebte Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen hinaus soll insbesondere die Einbindung stationärer Patienten in die jeweils eigene Behandlung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Therapieerfolg zu sichern.