Beschreibung
Fachplanerleistungen der KG 410, 420, 430 u. 480 im Rahmen der Erweiterung Ganztag und Umbauten im Bestand an der Hausbergschule, Wiesenstr. 14a, 35510 Butzbach Fachplanerleistungen für die Anlagegruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410), Wärmeversorgungsanlagen (KG 420), Lufttechnische Anlagen (KG 430) und Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) inkl. der jeweiligen dazugehörigen Technischen Anlagen in Außenanlagen (nach KG 550) gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach § 53 ff. HOAI 2021. Maßnahme: Erweiterung Ganztag und Umbauten im Bestand an der Hausbergschule in 35510 Butzbach Weitere Angaben zur Baumaßnahme und zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage 01beigefügten Projekt-und Leistungsbeschreibung. Fachplanerleistungen der KG 410, 420, 430 u. 480 im Rahmen der Erweiterung Ganztag und Umbauten im Bestand an der Hausbergschule, Wiesenstr. 14a, 35510 Butzbach Die Hausbergschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis. Der Schulstandort besteht aus mehreren Gebäuden (Hauptgebäude, Pavillon inkl. Erweiterung, Mo-biles Raumsystem (zeitweise) und Sporthalle), die ebenerdig freistehend unterei-nander über den Außenbereich zugänglich sind. Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schul-standort der Hausbergschule in Butzbach - Hoch-Weisel der reguläre Raumbe-darf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträger-seitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufi-ges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbil-den zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfol-gend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: -Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) -Umbauten im Bestand -Herstellung/Erweiterung der Außenanlage inkl. fehlender, wegfallender bzw. zusätzlich erforderlicher Stellplatzflächen Der Neu- bzw. Erweiterungsbau soll weitestgehend schlüsselfertig und betriebs-bereit durch einen Generalunternehmer gem. einer zu erstellenden Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) errichtet werden. Die funktionale Leistungsbeschreibung ist im Rahmen von Planungsbe-sprechungen u. a. unter Berücksichtigung der mitwirkenden Unterlagen und unter Mitwirkung von Vertretern der Bauherrschaft auf Basis des final abzustimmenden Raumprogramms aufzustellen. Der direkt angrenzende Außenbereich ist dabei losgelöst von der Generalunternehmerleistung und muss vor Nutzungsaufnahme so hergestellt sein, dass eine ordnungsgemäße Nutzung des Neu- bzw. Erweite-rungsbaus ohne wesentliche Einschränkung möglich ist, auch wenn die Arbeiten im Bereich der Außenanlage erst zu einem späteren Zeitpunkt final fertiggestellt werden können. Optional kann im Rahmen der Objektplanung die Bauantragsstel-lung erforderlich werden, sofern diese nicht vom Generalunternehmer erfolgen kann. Weiter sind u. U. bspw. für das Kellergeschoß bzw. für Gründungen diverse Ausschreibung und Ausführung von Einzelgewerken als Vorleistung zur General-unternehmer notwendig, die bei Bedarf separat in den LPH 5 - LPH 8 geplant so-wie be- und ausgeschrieben werden müssen. Im Bestand werden aufgrund des beigefügten vorläufigen und noch final abzustimmenden Raumprogramms unterschiedliche Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese sehen u. a. die beiden grundlegenden Themenbereiche Neustrukturierung der Verwaltung und Lehrerarbeit sowie Umnutzung von vorhandenen Klassen- und Betreuungsräumen vor. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden Leistungen im Außenbereich erforderlich, u. a.: -Anpassungsarbeiten im direkt angrenzenden Bereich des -Neu-/Erweiterungsbaus -Anpassung Bestandsparkplatz (optional) -Herstellung von fehlenden und erforderlichen Stellplätzen (optional) -Anpassungen am Standort des ehemaligen Standorts des Hausmeisterhauses, wenn die Fläche nicht als Baufeld genutzt wird (optional) Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in d