Beschreibung
Das Historische Archiv der Deutschen Bundesbank (HA) übernimmt, erschließt, sichert und vermittelt archivwürdige papierhafte und elektronische Unterlagen der Gesamtbank und macht diese langfristig nutzbar. Gemäß Bundesarchivgesetz (BArchG) ist die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) verpflichtet, Unterlagen in unveränderter originärer Form dem Bundesarchiv (BArch) anzubieten und dauerhaft aufzubewahrende Unterlagen im Sinne des BArchG diesem abzugeben. Dies erfolgt, wenn die Unterlagen nicht mehr zur Erledigung des laufenden Dienstgeschäftes in der Bundesbank benötigt werden (vgl. BArchG § 5.1.1.). Vor dem Hintergrund der notwendigen Ablösung der derzeit genutzten Archiv- und Retrieval-Software und der Umsetzung der aktuellen Standards in der Langzeitsicherung von Unterlagen können die bestehenden Archivanwendungen nicht mehr weitergeführt werden. Zu diesem Zweck wird ein Archivinformationssystem beschafft und anschließend aufgebaut sowie implementiert. Zudem muss eine Migration der Metadaten und digitalen sowie digitalisierten Unterlagen erfolgen.