Beschreibung
Der Lizenzbezug erfolgt durch jeden KP selbst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Jeder KP gilt mithin als eigenständiger und selbstverantwortlicher Vertragspartner für den Lizenzbezug, d.h. die EVB-IT Überlassungsverträge werden von jedem KP mit dem bezuschlagten AN geschlossen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, §§ 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 VgV. Die Vergabeleistung ist von einem Bieter als Gesamtleistung zu erbringen.