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Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH 68159 Mannheim RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 65719 Hofheim am Taunus {{ADR_NAME}}Verkehrsverbu ...
Veroeffentlicht
10.09.2025
Frist
10.09.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Quelle
Notice ID
5/2895

Beschreibung

Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die heutigen Linien: - 664 (Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau - Gadernheim und zurück), - 665 (Bensheim - Reichenbach - Gadernheim - Lindenfels - Reichelsheim und zurück), - 666 (Fürth - Schlierbach - Lindenfels und Zurück) - 696 (Fürth - Schlierbach - Seidenbuch - Gadernheim) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Buslinienverkehr im Linienbündel Odenwald-Nord Das Linienbündel Odenwald-Nord besteht derzeit aus den VRN-Buslinien - 664 (Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau - Gadernheim und zurück), - 665 (Bensheim - Reichenbach - Gadernheim - Lindenfels - Reichelsheim und zurück), - 666 (Fürth - Schlierbach - Lindenfels und Zurück) - 696 (Fürth - Schlierbach - Seidenbuch - Gadernheim) deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Verkehrskonzept des Linienbündels Odenwald-Nord wird mindestens im derzeitigen Umfang erhalten bleiben mit Ausnahme der Fahrten Reichelsheim - Erbach auf der Linie 665 an Wochenenden und der Rufbusleistungen auf der Linie 666. Die Wochenendbedienung der Linie 665 im Abschnitt Reichelsheim - Erbach soll als optionaler Baustein ausgeschrieben werden. Die Rufbusleistungen auf der Linie 666 sollen entweder in eine Festbedienung gemäß NVP-Standards überführt werden oder als On-Demand-Verkehr ausgeschrieben werden. Bei den bestehenden Linien erfolgen vereinzelte Anpassungen hinsichtlich Fahrtzeiten und Linienwege sowie teilweise Ausweitungen der Bedienzeiträume sowie Taktverdichtungen abends und am Wochenende. Als neue Linie ist geplant, ein getakteter Freizeitverkehr an Wochenenden in der Sommersaison zum Felsenmeer bei Reichenbach und zum Fürstenlager in Bensheim-Auerbach einzurichten. Des weiteren ist eine getaktete Expressbusverbindung von der Bergstraße über Fürth nach Michelstadt/Erbach angedacht. Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße 2020-2024. Im gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) angedacht. Auf den rein dem Schülerverk