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Glasfaserausbau 2025-2027; 100%-Ausbau; Betrieb und Wartung von FTTH und FTTB sowie Koax-Netzen sowie Signalbelieferung an Endkunden über solche Netze, ergänzend Gestattung des Ausbaus solcher Netze, alles sowohl in Bestandsimmobilien, als auch in noch zu errichtenden Neubauten & Ankäufen awarded

Veroeffentlicht
05.03.2025
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Vergabedatum
31.01.2025
Region (NUTS)
DE405 (Brandenburg)
CPV-Codes
Kabelrundfunk und -fernsehen Glasfaserverbindungen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
145081-2025

Beschreibung

Die WHG (nachfolgend auch Konzessionsgeber) beabsichtigt, den Glasfaserausbau für einen Wohnungs und Gewerbeimmobilienbestand von ca. 6.000 Mieteinheiten sowie für künftige Neubauten (verteilt in ganz Eberswalde und Umgebung) umzusetzen und die insoweit anfallenden Leistungen zu vergeben. Umfasst sind im Einzelnen die Errichtung, ggf. Verpachtung und auch die Signalbelieferung mit TriplePlayDiensten (TV, Internet, Telefonie) auf mind. 15 Jahre über Glasfasernetze und bestehende koaxiale Netze. Die zu erbringenden Leistungen betreffen im überwiegenden Teil des Immobilienbestandes die partielle Errichtung von GlasfaserZugangsnetzen (inkl. ggf. GlasfaserCampusnetze), den Neubau bestehender GlasfaserNE 4, die TVSignallieferung (DVBC oder IP) an die Endkunden) einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung der Netzebenen 4a (Campusnetze) und 4 sowie ggf. die Pacht dieser Netze einschließlich Service und Wartung der GlasfaserCampusnetze (NE 4a) sowie der Gebäudenetze (NE 4). Die bestehenden koaxialen NE 4 – Netze sind größtenteils sternförmig und in 862 Mhz-Technik ausgebaut. Für ca. 2% des Bestandes existieren bereits FTTH-Netze. Die Ausschreibung betrifft sowohl Bestandsimmobilien als auch (künftige) Neubauten & Ankäufe. In den betreffenden Neubauliegenschaften wie auch in den Sanierungsobjekten werden ausschließlich FTTH-Netze verbaut und keine parallelen Kommunikationsinfrastrukturen. Die technischen Anforderungen an die zubauenden Netze unterscheiden sich nach Neubau und Bestandsimmobilien. Für den Großteil des Bestandes werden für den Anschluss der neu zu bauenden GlasfaserNE 4 neu zu bauende GlasfaserCampusnetze genutzt. Die Netzknotenstandorte (PoP, HUB und Mini-Hub-Standorte) befinden sich in Objekten des AG. Der Auf- und Ausbau von Glasfaser-Campusnetzen erfolgt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Periphere Einzelstandorte sind über eine vom Bieter (ggf. neu) auf dessen Rechnung zu errichtende NE 3Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, die Eigentum des Bieters bleibt. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten. Die WHG beabsichtigt den Abschluss von Verträgen: 1. einen Vertrag für Signalbelieferung mit TV und Rundfunksignalen im Einzelinkasso Verfahren, 2. ggf. einen Vertrag für die Pacht von FTTH und FTTB-Netzen inkl. der bereits vorhandenen FTTH-Netze 3. ggf. einen Vertrag zur Errichtung von FTTH und FTTB-Netzen, 4. ggf. einen Vertrag über die Gestattung der Errichtung von FTTH und FTTB-Netzen, verbunden mit der Signalbelieferung mit TV und Rundfunksignalen, 5. ggf. Ankauf und Betrieb Koax-Netze.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Glasfaserausbau 2025-2027; 100%-Ausbau; Betrieb und Wartung von FTTH und FTTB sowie Koax-Netzen sowie Signalbelieferung an Endkunden über solche Netze, ergänzend Gestattung des Ausbaus solcher Netze, alles sowohl in Bestandsimmobilien, als auch in noch zu errichtenden Neubauten & Ankäufen TELTA Citynetz GmbH

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