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Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche | Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT) | Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT) | IT/Digitalisierungs-Bereich awarded

Veroeffentlicht
13.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
1.900,00 EUR
Vergabedatum
15.01.2026
Region (NUTS)
DE125 (Baden-Wuerttemberg) DE126 (Baden-Wuerttemberg)
CPV-Codes
Unternehmens- und Managementberatung Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
106242-2026

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigent

Lose (4)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche 1.900 EUR
2 Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT)
3 Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT)
4 IT/Digitalisierungs-Bereich

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