Beschreibung
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Servern in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 1. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von ca. 35.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 3.500.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 50.000.000,00 Euro (netto). Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. | Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Storagesystemen in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 2. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von ca. 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.500.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 20.000.000,00 Euro (netto). Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. | Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Serverschränken ("Racks") in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 3. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von ca. 2.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 500.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 4.000.000,00 Euro (netto). Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. | Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Geräten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 4. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von ca. 2.500.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 5.000.000,00 Euro (netto). Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. | Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Switch-Geräten für Computer-Netzwerke in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 5. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehen. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von ca. 25.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 5.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen. Der Höchstwert für dieses Los ist auf insgesamt 40.000.000,00 Euro (netto). Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. | Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von NAS-Systeme in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergab