Beschreibung
In der BA wird im IT-Systemhaus, in der Familienkasse, in den Service-Centern und in der Zentralen Auslandsvermittlung Skype for Business (SfB) für die Telekommunikation eingesetzt. Hierfür werden diverse Hardware-Komponenten (Headsets sowie entsprechendes Zubehör, Webcams und Speakerphones) benötigt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltete den Kauf und die Lieferung von: • zertifizierten USB-, DECT-, Dual-BT sowie SC-Headsets (monaural und binaural) - s. LV-Gruppe 1 ▪ dazugehörigem Zubehör (Ersatzohrpolster, QD-Kupplung, Trainerkabel) - s. LVGruppe 1 • zertifizierten Speakerphones - s. LV-Gruppe 2 • zertifizierten Webcams - s. LV-Gruppe 3 ➢ Zertifizierung: Die Geräte mussten über eine Microsoft-Zertifizierung für SfB oder TEAMS verfügen. Sofern die angebotenen Geräte für Microsoft-TEAMS zertifiziert waren, musste eine Rezertifizierung für Microsoft-SfB gegeben sein. ➢ Die jeweiligen USB-Anschlusskabel mussten zum Anschluss am PC / Notebook einen USB-A-Stecker haben (s. LV Leistungskriterium Nr. 4) ➢ Alle angebotenen Geräte und das entsprechende Zubehör sollten von einem Hersteller stammen. Sofern eine solche Zusammenstellung nicht möglich war, mussten zumindest innerhalb der jeweiligen LV-Gruppe (1, 2 und 3) alle Leistungspositionen von einem Hersteller sein. Die monaurale und binaurale Modellversion des angebotenen USB-, DECT- und SC-Headsets (LV-Positionen 1.1, 1.2 / 1.3, 1.4 / 1.7, 1.8) mussten darüber hinaus aus der gleichen Modellserie stammen (s. auch LV- Leistungskriterium Nr. 8). sowie die Überlassung (ohne gesonderte Vergütung) von • Treibern/Firmware inkl. Lieferung. • Software zur Geräteverwaltung inkl. Lieferung. • Die Software musste immer vom Hersteller der Geräte stammen. Sofern alle Positionen der drei LV-Gruppen von einem Hersteller stammten, war eine einzelne Software zur Geräteverwaltung ausreichend. Sollten die Geräte von unterschiedlichen Herstellern stammen, so war für jede LV-Gruppe eine Software zur Geräteverwaltung bereitzustellen. und die Bereitstellung (ohne gesonderte Vergütung) von Pflege und Support ab • dem 15.01.24 bis Ende des Leistungszeitraumes o Pflege war nur für die Software zu erbringen. o Support war für Software und Geräte zu leisten. Es bestanden Mindestabrufmengen für einzelne Beschaffungspositionen. Diese waren dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Eine Abrufverpflichtung für darüberhinausgehende Mengen bestand nicht. Der Höchstwert für diese Beschaffung belief sich auf 11.540.000 € brutto. Dieser Wert stellte die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hatte keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.