Beschreibung
Kommunales Kreisjobcenter, Frauen in den Arbeitsmarkt (FAM) Die Maßnahme "Frauen in den Arbeitsmarkt (FAM)" ist eine Arbeitsmarktdienstleistung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Es sind 12 Teilnehmerplätze vorgesehen. Ziele der Maßnahme: - Stärkung der persönlichen Fähigkeiten und Abbau von Vermittlungshemmnissen - Herstellung bzw. Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit oder Integrationsfähigkeit - Erkennen und Feststellen von weiterführendem Qualifizierungsbedarf - Nachhaltige Integration der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt bzw. sofern angezeigt in alternative Beschäftigungsmöglichkeiten (öffentlich geförderte Beschäftigung, Ehrenamt etc.) Zielgruppe: Die Maßnahme richtet sich an folgenden Personenkreis: - Arbeitssuchende Frauen ab 25 Jahren, die sich im Bezug von Leistungen nach dem SGB II befinden und ihren Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Fulda haben, darunter: - Frauen aus Single-BGs oder Partner-BGs ohne Kinder - Frauen mit Kindern, deren Betreuung grundsätzlich sichergestellt ist, teilweise mit Vereinbarkeitsschwierigkeiten - Frauen, die pflegebedürftige Angehörige haben - Frauen mit leichten gesundheitlichen Einschränkungen Die Teilnehmer verfügen zum Teil über nur knapp ausreichende Deutschkenntnisse. Personal: Zum Einsatz sollen sozialpädagogische Fachkräfte kommen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit. Diplom-Pädagogen mit Studienschwerpunkt bzw. Ergänzungsfach Sozialpädagogik und andere vergleichbare pädagogische Studienabschlüsse werden ebenfalls zugelassen. Zudem weisen die sozialpädagogischen Fachkräfte eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Benachteiligtenförderung auf, davon mindestens ein Jahr mit der Zielgruppe der Maßnahme. Zusätzlich sollen die eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte über eine Ausbildung bzw. Fortbildung in einer Technik der Gesprächsführung verfügen oder eine Qualifikation als Coach oder systemischer Berater bzw. Supervisor vorweisen. Vergleichbare Zusatzqualifikationen werden ebenfalls berücksichtigt.