Beschreibung
Die Planung einer AEMP unterscheidet sich grundlegend von anderen Krankenhausbereichen, da sie kein klassischer Aufenthalts- oder Behandlungsbereich ist, sondern eine prozessgesteuerte, technisch determinierte Betriebsanlage innerhalb eines Gebäudes. Die Planungsbereiche Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Medizintechnikplanung stehen somit bei der Planung einer AEMP in einem besonders engen funktionalen, technischen und zeitlichen Zusammenhang, der über das bei üblichen Hochbauvorhaben bestehende Maß deutlich hinausgeht. Die Zusammenfassung dieser Planungsbereiche in einem einheitlichen Planungsauftrag ist daher eine logische Schlussfolgerung, sie dient vor allem der Einhaltung von Termin-, Qualitäts- und Genehmigungsanforderungen, der Sicherstellung einer integralen, widerspruchsfreien und validierbaren Planung. Vor allem aber muss die Sicherstellung des kontinuierlichen Krankenhausbetriebs unter Berücksichtigung sämtlicher Hygieneanforderungen während Planung und Umsetzung gewährleistet werden. Die Fachplanung der Anlagengruppen 1-8 der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (2021) wird ebenfalls als ganzheitliche Planungsleistung ausgeschrieben.