Beschreibung
In dem am 6. November 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Be-fugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gegenstand der gesetzlichen Evaluation nach § 72 Absatz 3f SGB XI auch die Überprüfung und Validierung von Alternativmodellen zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus durch eine möglichst aufwandsarme Datenerhebungs- und Berechnungsmethode sein soll. Demnach soll bis spätestens zum 31. Dezember 2026 geprüft werden, inwiefern das Verfahren und die Methode zur Ermittlung der regional üblichen Entlohnungsniveaus durch eine möglichst aufwandsarme Datenerhebungs- und Berechnungsmethode vereinfacht werden können.