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Wiener Hof Objektplanung active

Veroeffentlicht
23.02.2026
Frist
23.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE713 (Hessen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
124235-2026

Beschreibung

Der Wiener Hof ist ein im Jahr 1880 erbauter Gastronomiebetrieb mit Biergarten und eine Veranstaltungssaal. Auf Grund baulicher und haustechnischer Mängel sowie notwendiger Brandschutzmaßnahmen soll das Gebäude grundhaft saniert werden. Das zweigeschossige Gebäude mit einer BGF von von etwa 380 m2 (EG+OG) ist teilunterkellert und verfügt über einen nicht ausgebauten Dachraum sowie außen liegende Toiletten mit angegliedertem Heizungsraum. es ist beabsichtigt das aktuell leerstehende Gebäude energetisch, baulich, konstruktiv und gebäudetechnisch zu sanieren um einen betriebssicheren Wiederaufsnahme der ehemaligen Nutzung als Gastronomie- und Kulturstätte sicher zu stellen. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

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