Beschreibung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt europaweit einheitlich den Datenschutz. Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. In dieser Ausbildung erhalten die Teilnehmenden alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um als Datenschutzbeauftragte/-r tätig zu werden. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 3 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Die Laufzeit des Vertrages soll am 01.01.2027 beginnen und am 31.12.2029 enden. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 5 Tagen mit 40 Unter-richtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auf-tragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen.