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Bezirk Unterfranken: Architektenleistungen im Rahmen des Bauunterhaltes für dieLiegenschaften im Raum: Lohr a.M. / Aschaffenburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Objektplanung Gebäude und Innenräume awarded

Veroeffentlicht
20.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
399.178,00 EUR
Vergabedatum
17.12.2025
Region (NUTS)
DE261 (Bayern) DE26A (Bayern)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
41272-2026

Beschreibung

Objektplanung Gebäude und Innenräume als Rahmenvereinbarung: - Objektplanung / Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff - Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI- Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.- Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre.- Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 10.1 HOAI zu beschränken.- Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM- Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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