Beschreibung
Die hkk Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 20 (Lagerungshilfen), 22 (Mobilitätshilfen), 26 (Sitzhilfen), 28 (Stehhilfen) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit Lagerungshilfen, Mobilitätshilfen, Sitzhilfen und Stehhilfen inkl. der für die Versorgung erforderlichen und damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Lieferung und Einweisung in die sachgerechte Handhabung, ggf. erforderliche Reparaturen und Instandsetzungen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen.