Beschreibung
Zur besseren Angebotskalkulation und um eine Vergleichbarkeit aller Angebote untereinander sicherzustel-len, ist eine Begehung der Örtlichkeiten am Verwaltungssitz auf freiwilliger Basis möglich. Der Besichtigungstermin dient, neben der Angebotskalkulation, auch dazu, dass sich die Bieter vor Angebotsabgabe über die Beschaffenheit der Böden, sanitären Einrichtungen sowie über den baulichen Zustand der Fenster (Reinigungsmöglichkeiten auf Grund der Fenster, Fensterrahmen- und Schließungsarten) und die örtlichen Verhältnisse (Erreichbarkeit) informieren können. Der Besichtigungstermin ist nicht verpflichtend! Kosten und Aufwendungen werden hierfür nicht erstattet.