Beschreibung
Schadstoffsanierungsarbeiten - Schadstoffsanierung - Entkernung - Putz- und Bodenbeläge entfernen - Demontagearbeiten Folgende Nachweise sind vorzulegen: - Zulassung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestvorkommen nach Anhang I, Nr. 2.4.2 (4) Gefahrstoffverordnung bzw. Zulassung nach § 11a Abs. 3 i.V.m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV für Fachbetriebe zur Durchführung von Tätigkeiten mitAsbest im Bereich hohen Risikos. - Sachkundenachweis nach TRGS 519 und DGUV 101-004/TRGS 524 für den Aufsichtsführenden - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Abdeckung von Asbest-Risiken (Deckungssumme von 500.000 Euro) Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Die Abfallentsorgung wird durch einem vom Bauherrn beauftragten Dritt- Unternehmen ausgeführt, welches die entsprechenden Abfallcontainer auf der BE- Fläche zur Verfügung stellt. Der AN muss die Koordination mit dem AN "Abfallentsorgung" eigenständig durchführen. Die Entsorgung wird durch die EAD durchgeführt. Ansprechpartner Herr Meesenburg 06151 1346307