Beschreibung
Das vorliegende Verfahren betrifft die Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVS als Erweiterung eines bestehenden, bereits verpachteten Netzes noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur für insgesamt 617 Adresspunkte in noch unterversorgten "grauen Flecken" gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes im Zielgebiet. Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Das Projekt soll aus Mitteln des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) und des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko zu betreiben (Betreibermodell im Sinne von § 3 Abs.1 Buchst. b Gigabit-Rahmenregelung). Der Betreiber hat eine gigabitfähige Breitbandanbindung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Rahmen des Netzes flächendeckend zu gewährleisten.