Beschreibung
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beabsichtigt für sich selbst und als Schulträgerin und zwei in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen in diesem Los die Anschaffung von Tablets. Die Beschaffung erfolgt hinsichtlich der Tablets für die Lützelbach Grundschule und Realschule Reichenbach sowie die Verwaltungsmitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang je Los. Die Beschaffungsmaßnahme der Gemeinde Reichenbach als öffentliche Auftraggeberin wird vom Land Baden-Württemberg bezuschusst auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Positive Zuwendungsbescheide vom 28.09.2022 der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg liegen vor. Der Auftragnehmer hat die Förderbedingungen des vorgenannten Landesförderprogramms sowie der Förderbescheide und ihrer Anlagen im Rahmen seiner Auftragsausführung zwingend zu berücksichtigen. Die Zuwendung ist zweckgebunden und ausschließlich für die Durchführung des Vorhabens „Digitaler Campus, flächendeckender Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht“, einzusetzen, die neue Formen des Unterrichts ermöglicht. | Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beabsichtigt für sich selbst und als Schulträgerin und zweit in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen in diesem Los die Anschaffung von elektronische Tafelsysteme. Die Beschaffung erfolgt hinsichtlich der Tafeln für die Lützelbach Grundschule und Realschule Reichenbach. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang je Los. Die Beschaffungsmaßnahme der Gemeinde Reichenbach als öffentliche Auftraggeberin wird vom Land Baden-Württemberg bezuschusst auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Positive Zuwendungsbescheide vom 28.09.2022 der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg liegen vor. Der Auftragnehmer hat die Förderbedingungen des vorgenannten Landesförderprogramms sowie der Förderbescheide und ihrer Anlagen im Rahmen seiner Auftragsausführung zwingend zu berücksichtigen. Die Zuwendung ist zweckgebunden und ausschließlich für die Durchführung des Vorhabens „Digitaler Campus, flächendeckender Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht“, einzusetzen, die neue Formen des Unterrichts ermöglicht.