Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Strecke zwischen Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken
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Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Die Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen konnte abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Anerkennung waren vor Zuschlag Verhandlungsgegenstand. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.