Bewertung und Prüfung der SystemqualitätssicherungPrüfung von InformationstechnologieanforderungenStrategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologieSicherheitsberatung
Rahmenvereinbarung über Prüfungen gemäß § 8a Abs. 4 BSIG (Tiefenprüfungen) durch Dritte im Auftrag des BSI Der über die Rahmenvereinbarung abrufbare Höchstmenge beträgt 60 Tiefenprüfungen bzw. 2220 Personentagen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Fixe Laufzeit 2 Jahre + zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate).