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Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
30.03.2026
Frist
14.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEA33 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Dienstleistungen von praktischen Ärzten Dienstleistungen von Fachärzten Dienstleistungen von medizinischem Personal Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
215735-2026

Beschreibung

Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden. Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr. Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten. Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen. Alle begründet nicht vor Ort zu erbringenden Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Untersuchungen (Vorsorge, Einstellung, Tauglichkeitsuntersuchung etc.) müssen grundsätzlich vor Ort (bedeutet an den Standorten des Auftraggebers) angeboten werden. Der Anteil der durchgeführten Untersuchungen an Standorten von Wald und Holz NRW muss mindestens 80% pro Jahr betragen. Hierzu zählen nicht die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitskreises Sucht sowie die Steuerungsgruppe Gesundheit und die Durchführung von Gesundheitstagen oder Begehungen vor Ort. Die Möglichkeit der Betreuungsleistungen, die vor Ort erbracht werden können und über die Mindestanforderungen hinausgehen, wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

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