Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der - Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9; - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und - Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9, - Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie - Bauphysik, hier Wärmeschutz/ Energiebilanzierung und Bauakustik gem. Anlage 1.2 HOAI, - Fachplanung bauordnungsrechtlicher Brandschutz in Anlehnung Heft 17 AHO. /// Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grundschule. /// Die GKHi hat anhand einer Machbarkeitsstudie ein vorgegebenes Raumprogramm und den Flächenbedarf von 950 m² NUF ermitteln lassen. Auf dieser Basis wurden die Kosten für die Erweiterung auf ca. 3.800.000,00 EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 (gem. DIN 276) geschätzt und als obere Kostengrenze für diese Kostengruppen gesamt festgelegt. Die Kosten für das Grundstück (KG 100). Herrichten und Erschließen (KG 200), Ausstattung und Kunstwerke/ Einrichtung (KG 600), die Baunebenkosten (KG 700) und die Finanzierungskosten (KG 800) sind im Kostenrahmen nicht enthalten. /// Die Beauftragung erfolgt als Pauschalhonorarvertrag auf der Basis der genannten Kostenobergrenze.