← Zurueck zur Uebersicht

Krankenhausinformationssysteme awarded

Veroeffentlicht
25.02.2025
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★☆☆ (3/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
0,01 EUR
Vergabedatum
24.02.2025
Region (NUTS)
DE111 (Baden-Wuerttemberg) DE12A (Baden-Wuerttemberg) DE146 (Baden-Wuerttemberg) DE21H (Bayern) DE235 (Bayern) DE259 (Bayern) DE300 (Berlin) DE402 (Brandenburg) DE406 (Brandenburg) DE40A (Brandenburg) DE40C (Brandenburg) DE40I (Brandenburg) DE713 (Hessen) DE80K (Mecklenburg-Vorpommern) DE80L (Mecklenburg-Vorpommern) DE80M (Mecklenburg-Vorpommern) DE923 (Niedersachsen) DEA11 (Nordrhein-Westfalen) DEA12 (Nordrhein-Westfalen) DEA18 (Nordrhein-Westfalen) DEA23 (Nordrhein-Westfalen) DEA27 (Nordrhein-Westfalen) DEA2A (Nordrhein-Westfalen) DED21 (Sachsen) DED43 (Sachsen) DED52 (Sachsen) DEF03 (Schleswig-Holstein)
CPV-Codes
Spracherkennungssoftwarepaket
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
123602-2025

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auftraggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Information Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rahmen von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die je-weiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getragen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Hinweis: Los 2 musste in der ersten Angebotsphase gemäß § 57 Abs 1 Nr. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden und damit aufgehoben werden. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nuance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen berücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Lizenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsvertrages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizenzen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Bestandsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Krankenhausinformationssysteme Solventum Germany GmbH 0 EUR

Notizen & Kommentare