Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Das LZPD NRW ist insbesondere der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Das LZPD NRW bietet als Landesoberbehörde den Kreispolizeibehörden mit seinen Abteilungen jegliche Form von Unterstützung. Bei dem LZPD ist auch das Zentrale Lizenzmanagement angesiedelt. Das Zentrale Lizenzmanagement hat die Aufgabe, die wirtschaftliche, rechts- und vertragskonforme Nutzung der eingesetzten Softwareassets innerhalb der Polizei NRW zu gewährleisten. Dies umfasst neben dem Corporate Network Polizei (CNPOL) auch zentral und dezentral betriebene Anwendungen und Plattformen für die Polizei NRW. Um die stetig steigenden Anforderungen an die Verwaltung von Softwareassets zu gewährleisten, benötigt das Lizenzmanagement ein dem Stand der Technik entsprechendes Werkzeug. Dieses muss zum einen die technische Infrastruktur der Polizei NRW transparent darstellen können, als auch die - für eine lizenzkonforme Darstellung - erforderlichen kaufmännischen Daten erfassen und in so genannten Lizenzbilanzen zusammenführen können. Dem Teildezernat 11.2 Lizenzmanagement des LZPD wurde die Aufgabenrate des IT- und Software Asset Management für den Bereich der Polizei NRW übertragen. Das SAM-Tool muss neben dem TD 11.2 Lizenzmanagement auch weitere Organisationseinheiten der Polizei NRW bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Es ist eine On-Premise-Lösung vorgesehen, die auf den Servern des LZPD zu hosten ist. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Ende Juni/Anfang Juli 2024 zu rechnen. Mit der Leistungserbringung soll unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass an dem Vergabeverfahren ein Bewerber teilnimmt, dessen Kooperationspartner bereits an der Erstellung der ersten Version der Leistungsbeschreibung mitgewirkt hat. Diese Leistungsbeschreibung wurde jedoch produktneutral erstellt. In der Folge wurde die Leistungsbeschreibung auftraggeberseitig mehrfach überarbeitet und auf die speziellen Anforderungen der einzelnen Fachbereiche angepasst. An diesen Überarbeitungen war der Kooperationspartner des Bewerbers nicht mehr beteiligt. Ferner wurden diesem Kooperationspartner keine polizeiinternen Dokumente übermittelt, die nunmehr im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung stehen. Um dennoch einen etwaigen Wissensvorsprung ausgleichen zu können, wird die Teilnahmeantragsfrist um 3 Tage und die Angebotsfrist um 7 Tage verlängert. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.