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Planungsvergabe Straßenbau, Tiefbau und Freianlagen Leistungsphasen 2-9 | Furtstraße und Stadthallenvorplatz in Görlitz active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
23.02.2026
Frist
24.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DED2D (Sachsen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
125682-2026

Beschreibung

Grundhafter Ausbau und Verlängerung der Furtstraße (Teil 1) Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es planerische Überlegungen eine Straßenverbindung zwischen der Furtstraße und der Bolko-von-Hochberg-Straße (ehemals Uferstraße) unter der Stadtbrücke hindurch zu schaffen, mit dem Ziel, eine bessere verkehrliche Erschließung des Stadthalle zu erreichen. Infolge einer Hochwasserschutzmaßnahme wurde im Jahr 2009/10 ein Gutachten erstellt, um die Straßentrasse für einen späteren möglichen Ausbau freizuhalten. Mit dem Gutachten erfolgte die Erarbeitung der Trassenführung und Feststellung des notwendigen Flächenbedarfs bzw. der Flächenabgrenzung für einen späteren Bau der Verbindungsstraße. Das Gutachten bildete damit die Grundlage für die Abstimmungen mit der Landestalsperrenverwaltung zur möglichen Einordnung der Hochwasserschutzwand (mittlerweile errichtet) und gleichzeitig für die spätere Weiterführung der Straßenplanung. Aufgrund der fortschreitenden Wiederbelebungsaktivitäten der Görlitzer Stadthalle und der zwischenzeitlich vorliegenden verkehrlichen Studie u. a. zum Lieferverkehr, ist der Ausbau und die Verlängerung der Furtstraße essenziell für die Verkehrserschließung der Stadthalle, insbesondere für die Schwerverkehrserreichbarkeit mit Lkw und Bussen. Die Furtstraße südlich der Stadtbrücke ist aktuell für den Kfz-Verkehr eine Sackgasse und dient in erster Linie der verkehrlichen Erschließung der Hochschule Zittau/Görlitz sowie der Neißegrundschule. Nach einem ca. 5,00 m breiten und 125 m langen Abschnitt mit Kfz-Verkehr und einem einseitigen südlich der Fahrbahn vorhandenen Gehweg, schließt sich mit einer Länge von knapp 100 m ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Richtung Neiße an. Als „Sonderweg“ mit Sperrung für Kraftfahrzeuge führt dieser weiter unterhalb der Stadtbrücke hindurch und bindet an die nördlich gelegene Bolko-von-Hochberg-Straße sowie an das unmittelbar angrenzende Stadthallengelände an. Der vom Kfz-Verkehr befahrbare Abschnitt der Furtstraße ist nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Der gesamte beschriebene Bereich ist gleichzeitig ein Abschnitt der Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ (Radnetz Deutschland D-Route 12) und „Sächsische Städteroute“ (Teil des SachsenNetz Rad), wobei insbesondere ein Großteil des Kfz-Abschnittes aufgrund von Basalt-Großpflaster deutliche Komfortdefizite für Radfahrende aufweist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe vor allem der Neißegrundschule, hat der Straßenzug eine wichtige Bedeutung als Schulweg, was bei der Straßenplanung zwingend mit beachtet werden muss. Im trichterförmigen Einmündungsbereich der Furtstraße zum Knotenpunkt Brückenstraße / Parkstraße / Louis-Braille-Straße befinden sich ferner etwa 10 Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie eine E-Ladesäule der Stadtwerke Görlitz AG mit zwei Ladepunkten. Neugestaltung Bolko-von-Hochberg-Straße und deren östliche Flächen im Bereich der Stadthalle (Teil 2) Zusätzlich zum Ausbau der Furtstraße einschließlich deren Verlängerung ist beabsichtigt, auch das Stadthallenumfeld neu zu gestalten. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden bereits im Zuge der Freiflächenplanung Stadthalle beplant. Diese Aufgabenstellung legt den Fokus auf die östlich der Bolko-von-Hochberg-Straße angrenzenden Flächen in Richtung Neiße, verpflichtet aber auch auf engen Austausch mit benachbart agierenden Planungsbüros. Die Bolko-von-Hochberg-Straße liegt zwischen Stadthalle und Neiße und führt als Stichstraße von Norden kommend am Parkhotel vorbei bis zur Stadthalle. Die Straße ist 6,00 m breit und nach RIN der Straßenkategorie ESV zugordnet. Über die Bolko-von-Hochberg-Straße und weiter unter der Stadtbrücke in Richtung Furtstraße führend, verlaufen die Radfernwanderwege „Oder-Neiße-Radweg“ und „Sächsische Städteroute“. Östlich der Stadthalle befinden sich an der Bolko-von-Hochberg-Straße Flächen, die in der Vergangenheit als öffentliche Parkplätze genutzt wurden. Die Stadtwerke Görlitz AG (SWG) wird diese Gelegenheit nutzen, um betriebsgealterte Medien zu ersetzen bzw. neue Leitungen zu verlegen. Dabei spielt auch die Erschließung der generalsanierten Stadthalle mit FW und TW eine Rolle. Gemäß dem abgeschlossenen Wärmeliefervertrag muss der dazugehörige FW-Anschluss spätestens bis zum Sommer 2027 fertig gebaut sein. Es bietet sich an, den TW-Anschluss der Stadthalle in diesem Zuge gleich mitzuverlegen; sinnvollerweise sollte der Bau des RW-Kanales auch in diesem Zuge erfolgen. Die FW-Leitung wird im Rahmen eines separaten Projektes geplant. Im Projekt „Ausbau der Furtstraße“ sind beide Planungen zu koordinieren. Aufgrund dieser zeitlichen Eckpunkte sollte die Entwurfsplanung (LP 3) der Furtstraße mit den eingeordneten Medientrassen rechtzeitig (Ende Februar 2027) vor der koordinierten Verlegung des FW- und TW-Anschlusses der Stadthalle sowie des RW-Kanales vorliegen, damit diese entsprechend eingeordnet werden können. Mit Angebotsabgabe ist neben der Honorarangebote Teil I, Teil II und Teil III auch eine Präsentation vom Bieter einzureichen, die die 2 nachfolgenden Aufgaben betrachtet: Aufgabe 1 Stellen Sie eine Übersicht zur Wegebeziehung vom Parkplatz zum Eingang Stadthalle in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik dar. Der zukünftige Parkplatz für die Besucher der Stadthalle befindet sich auf der Heynestraße. Die Fußgänger sollen von der Furtstraße über eine Rampe/Treppe zum Haupteingang der Stadthalle geleitet werden. Aufgabe 2 Wie vereine ich in Hinblick auf Gestaltung und Ästhetik die Parkplatzsituation östlich der Stadthalle (keine öffentlichen Stellplätze) zwischen Stadthalle und Neiße, mit dem Thema Vorplatz der Stadthalle. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dieses Gebiet als Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Im Rahmen eines Präsentationstermins soll die mit dem Angebot eingereichte Präsentation durch den Bieter mündlich dargestellt und erläutert.

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