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Ohne Titel active

Auftraggeber
Procurement, Claim and Mobility 60547 Frankfurt am Main
Veroeffentlicht
08.05.2025
Frist
08.05.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Quelle
Notice ID
15/312

Beschreibung

Mietinteressentenabfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main 1. Anlass Im Rahmen der bevorstehenden Vermietungsaktivitäten der Fraport AG sollen potenzielle Mieter für die zur Verfügung stehenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätze in den Parkhausanlagen (inkl. Premiumcounter und -stellplätze) zum Betrieb einer Autovermietung im Terminal 1 des Flughafens Frankfurt/Main ermittelt werden. Der Flughafen Frankfurt ist ein attraktiver Standort für Autovermietungsunternehmen. Im Jahr 2024 nutzten diesen rund 61,5 Millionen Passagiere, verteilt auf die Terminals 1 und 2. Zudem verfügt der Flughafen über eine gute ICE-Anbindung durch den Fernbahnhof, an dem viele Reisende auf Mietwagen umsteigen, um ihre Fahrt fortzusetzen. 2. Ziel Die vorliegende Mietinteressentenabfrage dient daher dem Zwecke, potenzielle Autovermietungsunternehmen für das Vermietungsgeschäft am Frankfurter Flughafen zu identifizieren. Ziel ist es, eine optimale Flächennutzung durch geeignete Mieter sowie eine nachhaltige Stärkung des Autovermietungsgeschäfts am Frankfurter Flughafen zu erreichen. Für die Fraport AG ist es entscheidend, durch dieses Verfahren eine sachgerechte, diskriminierungsfreie, objektive und transparente Mieteridentifikation sicherzustellen. Die Teilnahme an dieser Mietinteressentenabfrage ist daher zwingend erforderlich, um das Interesse an der Anmietung von Flächen im Terminal zu bekunden und das Autovermietungsgeschäft am Frankfurter Flughafen betreiben zu können. 3. Zeitplan Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichten wir Ihre und die weiteren eingegangenen Interessenbekundungen. Zunächst bewertet unser Key Account Management Ihre Interessensbekundung nach den vorherig beschriebenen Kriterien. Während der Bewerbungsfrist stehen Ihnen das Key Account Management Team sowie der Bereich Parking & Mobility gerne für Rückfragen zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass die nächsten Schritte wie folgt aussehen werden: - Mai 2025 Mietinteressentenabfrage - Einsendung & Auswertung - Q3 2025 Angebotseinholung Car Rental T1 - Einsendeschluss & Auswertung - Q4 2025 Bietergespräche - Finale Flächenzuordnung - 2026 Inbetriebnahme Car Rental T1 4. Auswahlkriterien sowie einzureichende Unterlagen (siehe Beschreibung der Beschaffung) 5. Rahmenbedingungen (siehe Beschreibung der Beschaffung) 6. Abgabe Ihrer Mietinteressentenabfrage Treffen die genannten Auswahlkriterien auf sie zu, reichen sie bitte die für die Mietinteressentenabfrage genannten Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt bis Freitag, 06. Juni 2025 schriftlich unter Angabe des Stichwortes "Mietinteressentenabfrage Autovermieter T1" bei der Vermieterin in elektronischer Form ein. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe der Unterlagen in elektronischer Form ist der Eingang der Unterlagen unter der Mailadresse mietinteressentenabfrage@fraport.de. Um das Formblatt zu erhalten und etwaige Rückfragen zu klären, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Mailadresse. Mietinteressentenabfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main 4. Auswahlkriterien sowie einzureichende Unterlagen Um den Passagieren des Frankfurter Flughafens einen professionellen Service im Bereich Autovermietung anbieten zu können, müssen die Interessenten gewisse Kriterien erfüllen, um im Rahmen dieser Mietinteressentenabfrage als potenzielle und geeignete Mieter berücksichtigt zu werden. Alle qualifizierten Unternehmen werden aufgefordert, ihr Interesse an zu mietenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätzen (inkl. Premiumcounter und -stellplätzen) mittels des beiliegenden Formblatts und weiterer einzureichender Unterlagen zu bekunden. Die eingereichten Unterlagen von Unternehmen, die die erforderlichen Vorgaben nicht erfüllen, können für den weiteren Prozess nicht berücksichtigt werd