Beschreibung
Der Auftragnehmer soll - ggf. auf der Grundlage seines Standard-Produkts - eine eigenständig funktionsfähige Softwarelösung entwickeln, bereitstellen und betreiben. Dazu gehört auch das Anlernen der Software in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den weiteren Bezugsberechtigten. Zum Leistungsumfang gehört zudem die spätere Pflege und der Support der Software. Zu den optionalen Leistungen verweisen wir auf Ziff. IX des. 1. Verfahrensbriefes. Die zu entwickelnde Softwarelösung soll vor allem in den Bereichen Metadaten- und Inhaltsdatenerkennung, der Gewinnung von Dokumenteninformationen und der Dokumententrennung (siehe Leistungsbeschreibung) zum Einsatz kommen. Sie muss ausgehend von dem Bedarf der großen Bundesländer in der Lage sein, mindestens 1.000.000 Nachrichten pro Kalenderwoche und Bundesland mit perspektivischer Maximalgröße von jeweils 2 GB zu verarbeiten. Für die Optionalen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Leistungsgegenstand D) ist eine Mindestabnahmemenge nicht definiert. Siehe im Übrigen unter IX. Optionen des 1. Verfahrensbriefes. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.