Beschreibung
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (Mehrpartnerrahmenvereinbarung) mit bis zu drei zuverlässigen, geeigneten und leistungsfähigen Partnern abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV wird eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Die Umzüge umfassen Einrichtung, Mobiliar und Inventar aus Schulen einschl. Fachräumen, Mensen, Sporthallen sowie in Einzelfällen aus anderen Orten/Dienststellen, die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen.