Beschreibung
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung [100-26-00029_Anlage 2_Leistungsbeschreibung_PSA] zu entnehmen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).