Beschreibung
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Elektrotechnik durch einen Prüfsachverständigen einschl. Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nach §60 BOStrab und Erklärung gegenüber der TAB Für die Option §61: bauzeitliche Begehung und Erstellung eines Zwischenbe-richts nach §61 BOStrab Für die Option § 62: finale Begehung und Erstellung eines Abschlussberichts nach §62 BOStrab Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt. (Anl. 4 – Vertrag: PVE 30.12 Prüfleistungen BOStrab §60 Elektro (Optional §61 und 62 inkl. Anlagen)