Beschreibung
Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel Begriffsbestimmung: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungs-stromkreis angeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5). (nach DGUV 4, §5) Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7). (nach DGUV 4, §5) | Prüfung der Maschinen Begriffsbestimmung: Maschinen sind in dieser Ausschreibung wie folgt definiert: Laboreinbauten, Versuchsauf-bauten sowie ortsfeste elektrische Betriebsmittel die auf Grund der Komplexität ihrer Steuerung einen erhöhten Prüfaufwand mit eignen Prüfabläufen nach sich ziehen (VDE 0113-1).