Beschreibung
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Penetrationstests mit der L-Bank zum Abruf von Einzelaufträgen durch die L-Bank. Direkte Ansprechpartner der Anbieter müssen deutschsprachig sein; in begrün-deten Ausnahmefällen wie z. B. bei Notwendigkeit von spezifischen Qualifikationen können englischsprachige, direkte Ansprechpartner eingesetzt werden. Dies ist in den Konzepten zu kennzeichnen. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung der Dienstleistung als IT-Fremdbezug und nach-dem es sich bei der Dienstleistung ggf. um eine wichtige und/oder kritische IKT-Dienstleistung im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA) handelt, muss der Vertrag den bankaufsichtrechtlichen Anforderungen und den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des § 25b KWG, der BAIT, der MaRisk sowie des DORA erfüllen. Weitere Details können aus der Übersicht der zu erbringenden Leistungen (Anlage 2) entnommen werden. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit mindestens vier und maximal sechs Unternehmen zu schließen . Diese Unternehmen werden Vertragspartner der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Die Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt nach den unter dargestellten Maßgaben. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Dienstleistungen durch den Auftraggeber auf Stufe 2 erfolgt auf Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrags im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner ("Miniwettbewerbe") auf Grundlage der Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV gemäß dem dargestellten Verfahren. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag soll voraussichtlich am 1. Februar 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger automatischer Verlängerungsoption von jeweils weiteren 12 Monaten haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt für die Grundlaufzeit bis zu EUR 2 Mio. netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate Grundlaufzeit automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um weitere EUR 1 Mio. netto, maximal somit auf insgesamt EUR 4 Mio. netto. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.