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Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen zur Verlegung der L 190 im Osten der Ortschaft Bornheim-Sechtem active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
11.03.2026
Frist
09.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEA2C (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
167970-2026

Beschreibung

Die Leistungen beinhalten: - die Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9, zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen) Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen beabsichtigt, wobei zu-nächst die Stufe I mit den LP 5 HOAI Objektplanung für Verkehrsanlagen beauftragt wer-den sollen. In Abhängigkeit der weiteren Projektentwicklung ist es beabsichtigt in Abstimmung mit der Förderstelle und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in der Stufe II die Leistungen der LP 6 und LP 7 und in der Stufe III die Leistungen der LP 8 und LP 9 zu beauftragen. Ein Zeithonorar ist als Bedarfsposition vorgesehen. Die Stadt Bornheim plant am östlichen Rand der Ortschaft Sechtem die Erschließung neuer Wohnbauflächen. Um geeignete Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Osten der Ortslage schaffen zu können, muss die Landesstraße (L) Nr. 190, die gegenwärtig am östlichen Ortsrand von Sechtem als weitgehend anbaufreie Hauptverkehrsstraße verläuft, in eine Ortsumgehung von Sechtem umgewandelt und weiter nach Osten an den Rand der geplanten Bebauung verlegt werden.

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