Beschreibung
Betrieb eines Rettungswagens am eigenen Ort (RTW) für 24 Stunden an allen Tagen im Jahr im Zeitraum vom 01.08.2026 um 07:30 Uhr bis zum 01.08.2030 um 07:30 Uhr für den rettungsdienstlichen Regelbedarf an einem von dem Auftragnehmer selber zu stellenden Standort im Wachkreis 3 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, also bis zum 01.08.2031 um 07:30 Uhr. Der Auftragnehmer ist dazu angewiesen, im Wachkreis 3 seinen eigenen Standort zu errichten.