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Verfahren über eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW awarded

Auftraggeber
Stadt Mülheim an der Ruhr
Veroeffentlicht
09.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
2.595.000,00 EUR
Land
DE
Gewinner
Ride Mobility GmbH
Auftragswert
9.170.000,00 EUR
Vergabedatum
31.12.2025
Region (NUTS)
DEA16 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Fahrräder Fahrräder mit Hilfsmotor Teile und Zubehör für Fahrräder Sportgeräte und -ausrüstungen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen Fahrräder ohne Motor Finanzierungs-Leasing
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
13895-2026

Beschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.