Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind forstliche Wegeinstandsetzungsarbeite für: Los 1 Bad Klosterlausnitz -Weg 1 Der zu bearbeitende Wegeabschnitt beträgt 705 lfdm.Vorgesehen ist der profilgerechte Einbau von 600 t Schotter (Granit, Grauwacke oder Diabas). Es besteht keine Möglichkeit Schotter zwischen zu lagern. Die Anlieferung von Schotter mittels Sattelschlepper ist nicht möglich, empfohlen wird 3Achser. Die Ausführung der Arbeiten kann mit Wegegrader, Allradschlepper mit Anbaugrader, Forstbagger (mind. 16t) mit Gummipads auf Stahlkette erfolgen. Der Graben nördlich des instand zusetzenden Wegeabschnitts im Himmelsgrund ist in den Maßen 600 x 600 x 400 als Muldengraben wiederherzustellen.Südlich vom Himmelsgrundweg handelt es sich um eine Neuanlage von einem Muldengraben. Dieser ist ebenfalls in den Maßen 600 x 600 x 400 anzulegen. Der östliche Teil des südlichen Grabens auf einer Länge von ca. 360 m ist aufgrund einer Trinkwasserleitung in den Maßen 600 x 400 x 300 herzustellen. In diesem Abschnitt liegen 2 Medien (Trinkwasser und eventuell noch Strom). -- Los 2 Suhl -Weg 1 Instandsetzung des Rohplanums, den profilgerechten Einbau und die Verdichtung des Wegebaumaterials sowie die Profilierung des Weges. Die Instandhaltung des Holzabfuhrweges soll mit einem Auftrag von 0,75 t/lfm der Mischung 0/32 aus Kalk-/Dolomitstein erfolgen. Die Fahrbahnbreite soll mindestens 3 Meter betragen, die Gesamtbreite des befestigten Wegekörpers soll mindestens 3,5 Meter betragen, die Banketten sollten befahrbar sein (verdichtet). In Kurven sowie an Einmündungen ist die Fahrbahn angemessen zu verbreitern, um eine durchgängig gefahrlose Befahrbarkeit mit Holzabfuhrfahrzeugen zu gewährleisten. Die Bauausführung soll mit beidseitiger Neigung erfolgen (Uhrglasprofil), in Kurven sind einseitige Neigungen möglich. Die Seitengräben sollen zum Großteil beidseitig als Spitzgraben angelegt werden. Es sind vorhandene Abschläge zu pflegen und gegebenenfalls neue Abschläge zu schaffen, um das Niederschlagswasser in den Wald zu leiten. - Weg 2 Instandsetzung des Rohplanums, den profilgerechten Einbau und die Verdichtung des Wegebaumaterials sowie die Profilierung des Weges. Die Instandhaltung des Holzabfuhrweges soll mit einem Auftrag von 0,75 t/lfm der Mischung 0/32 aus Kalk-/Dolomitstein erfolgen. Die Fahrbahnbreite soll mindestens 3 Meter betragen, die Gesamtbreite des befestigten Wegekörpers soll mindestens 3,5 Meter betragen, die Banketten sollten befahrbar sein (verdichtet). In Kurven sowie an Einmündungen ist die Fahrbahn angemessen zu verbreitern, um eine durchgängig gefahrlose Befahrbarkeit mit Holzabfuhrfahrzeugen zu gewährleisten. Die Bauausführung soll mit beidseitiger Neigung erfolgen (Uhrglasprofil), in Kurven sind einseitige Neigungen möglich. Der Seitengraben soll hangseitig als Spitzgraben gepflegt werden. Es sind vorhandene Abschläge zu pflegen und gegebenenfalls neue Abschläge zu schaffen, um das Niederschlagswasser in den Wald zu leiten. Es befindet sich ein zu pflegender Durchlass am nordwestlichen Ende des Weges. - Weg 3 Profilierung/das Abschieben des Erdweges mit anschließender Verdichtung. Die Wegebreite soll mindestens 2,5 Meter betragen. In Kurven sowie an Einmündungen ist die Fahrbahn angemessen zu verbreitern. Die Bauausführung soll mit einseitiger Neigung (hangabfallend) erfolgen. Es sind vorhandene Abschläge zu pflegen und gegebenenfalls neue Abschläge zu schaffen, um das Niederschlagswasser in den Wald zu leiten. Eine Grabenanlage soll nicht erfolgen. Der Weg ist im hinteren Abschnitt stellenweise mit grobem Astreisig verunreinigt. Auf dem vorderen Abschnitt ab Wegezufahrt ist Schotter aus einer früheren Befestigung des Weges zu finden. Dieser sollte möglichst nicht abgetragen und in den Wegekörper eingebaut werden. - Weg 4 Profilierung/das Abschieben des Erdweges mit anschließender Verdichtung. Die Wegebreite soll mindestens 2,5 Meter betragen. In Kurven sowie an Einmündungen ist die Fahrbahn angemessen zu verbreitern. Die Bauausführung soll mit beidseitiger Neigung erfolgen (Dachprofil), in Kurven sind einseitige Neigungen möglich. Eine Grabenanlage soll als Spitzgraben auf der Hangseite erfolgen. Es sind vorhandene Abschläge zu pflegen und gegebenenfalls neue Abschläge zu schaffen, um das Niederschlagswasser in den Wald zu leiten. Weg 4 weist keine großen Durchbrüche oder Fahrrinnen auf. Es ist mit wenig Aufwand beim Abschieben des Weges zu rechnen.Am Übergang des Weges 4 (Ameisenweg) auf den LKW-fähigen Weg im langen Grund soll eine vernässte Stelle (zeitweise wasserführend) mit grobem Material aus Kalk-/Dolomitstein in der Mischung 32/80 oder ähnlichem auf etwa 40 lfm mit 2 t/lfm befestigt werden. Die Bauweise soll einer Furt ähneln. Profilierung/das Abschieben des Erdweges mit anschließender Verdichtung. --- Los 3 Langenfeld Wege 1-7 und Immelborn Weg 8 - Weg 1 Auf einer Länge von 300 lfdm. soll das Wegeprofil und die Spitzgräben wiederhergestellt, die Schlaglöcher beseitigt sowie 175 t. Kalkschotter gebrochen eingebaut werden. - Weg 2 Auf einer Länge von 600 lfm sollen die Schlaglöcher beseitig, das Wegeprofil und Gräben wiederhergestellt werden. Es sollen 275 t. Kalkschotter gebrochen eingebaut werden. Außerdem soll eine Verschleißschicht von 25 to Basalt Korngröße 0/8 verbaut werden. - Weg 3 Auf einer Länge von 460 lfdm. sollen die Verdrückungen, Schlaglöcher beseitigt, das Wegeprofil und die Spitzgräben wiederhergestellt sowie 200 to Kalkschotter 0/32 gebrochen eingebaut werden. Es sind 2 Wasserableiter zur Ableitung des Wassers vom Weg in den Waldbestand herzustellen. - Weg 4 Auf einer Bearbeitungsstrecke von 400 lfm ist der Weg mit einer Raupe zu schieben. Es sind zusätzlich 3 Querrinnen zur Wasserableitung herzustellen. - Weg 5 Auf einer Bearbeitungsstrecke von 500 lfdm ist der Weg mit einer Raupe zu schieben. Es sind zusätzlich 4 Querrinnen zur Wasserableitung herzustellen. - Weg 6 siehe Weg 5. - Weg 7 Auf einer Bearbeitungsstrecke von 360 lfdm. ist der Weg mit einer Raupe zu schieben. Zusätzlich sind 3 Querrinnen zur Wasserableitung herzustellen. - Weg 8 Profilieren und partielle Ergänzung der Tragschicht des Fahrweges in Teilbereichen. Schäden durch Holzrückung und Abfuhr (Spurrinnen, Verdrückungen, kleinflächig bis 10 cm Tiefe). Gräben z.T. verdrückt oder eingeschwemmt. 300 lfm einseitiger Muldengraben (nur z.T. graderbearbeitbar). -- -Los 4 Rev. 17, Wurzbach Grundinstandsetzung des in der Gemarkung Titschendorf im Landkreis SOK liegenden Forstweges auf ca. 3330 lfm; Entfernung der in den Wegekörper hineinwachsenden Naturverjüngung (Mulchen oder motormanuell); Kein Aufreißen des Untergrundes; Anschlüsse bestehender Wege, Gassen und der Wendestelle mit ausbauen (14 Stück); Erneuerung bzw. Neuanlage des teilweise vorhandenen Grabens und der Wasserableitung (teilweise sehr hoch anstehendes Grundgestein). Neuanlage von 4 Wasserdurchlässen inkl. Materiallieferung (Betonrohr DN 300, je 3 Stück à 2500mm); Herstellung der Wasserableitung des von dem Forstweg abgehenden Falskammweges auf etwa 400 lfm., hier kein Materialeinbau! Baggerarbeit möglich, Gradereinsatz bevorzugt. Materialanfuhr mit Solo-LKW oder Hängerzug möglich, jedoch keine Materialanfahrt durch die Ortslage Titschendorf!! Ringverkehr ist möglich. Ggf. kann Material im Umfeld der Baustelle zwischengelagert werden (Wendestelle Falsweg). --- Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!