← Zurueck zur Uebersicht

OHV Abrocitinib bis 30.04.2028 | OHV Canakinumab bis 30.04.2028 | OHV Desogestrel bis 30.04.2028 | OHV Dexketoprofen bis 30.04.2028 | OHV Doravirin bis 30.04.2028 | OHV Finerenon bis 30.04.2028 | OHV Follitropin beta bis 30.04.2028 | OHV Formoterol & Glycopyrroniumbromid & Beclometason bis 30.04.2028 | OHV Ganirelix bis 30.04.2028 | OHV Naloxegol bis 30.04.2028 | OHV Omalizumab bis 30.04.2028 | OHV Roxadustat bis 30.04.2028 | OHV Sultiam bis 30.04.2028 | OHV Vilanterol & Umeclidiniumbromid bis 30.04.2028 active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
11.03.2026
Frist
03.04.2028 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEA53 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Arzneimittel
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
170097-2026

Beschreibung

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. | Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

Notizen & Kommentare