Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Martin-Luther-Schule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu er-bringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Es werden Schüler/-innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen. | Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Ballhausschule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu erbringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwerpunkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.