Beschreibung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Java-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Im Rahmen eines Projekts wird Kassenbuchführungsverfahren (KABU) in Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) integriert. Das Ziel der Neuentwicklung ist die Schaffung eines einheitlichen HKR-Verfahren mit Modulen für die Bereiche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen für den Freistaat Bayern sein. IHV wird dann sämtliche im staatlichen Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammenfassen. IHV nutzt eine Client-Server-Architektur und verfügt über einen swing-basierten Client. Auf Serverseite werden Messaging-Technologie sowie als Enterprise Java Beans realisierte Dienste genutzt. Der Java Chefentwickler ist Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung des IHV-KABU-Projekts und grds. verantwortlich für die technischen Rahmenbedingungen (z.B. Codestrukturen und Bibliotheken). Das Entwicklungsteam soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Java Entwickler muss bei Bedarf außerdem in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. | Das Landesamt für Finanzen (LfF) vergibt Leistungen für einen Web-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Das in der Beihilfeabrechnung beim Landesamt für Finanzen (LfF) eingesetzte Bayerische Beihilfeabrechnungssystem (BayBAS) wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituation für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig. Um das Verfahren wieder zukunftsfähig gestalten zu können, wurde die Neuentwicklung bereits gestartet. Ziel ist es, die Sachbearbeitung weiterhin mit einer gesetzeskonformen und effizienten Softwarelösung in Form einer modernen Weban-wendung zu unterstützen. Hierbei kommen gängige Webtechnologien wie React und Typescript zum Einsatz. Der Entwickler ist als Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung tätig. Dieser soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art selbständig implementieren sowie beratend als auch federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Mitarbeiter sollte über fundierte Kenntnisse in der Entwicklung mit VB6 verfügen. Zusätzlich sind Erfahrungen in der Programmierung mit JavaScript und TypeScript sowie Kenntnisse in SQL, HTML und CSS erforderlich. Der sichere Umgang mit externen JavaScript-Bibliotheken wird vorausgesetzt. Weiterhin ist ein gutes Verständnis für komplexe Systemarchitekturen und Datenbankdesigns wünschenswert. Der Mitarbeiter sollte in der Lage sein, effizient im Team zu arbeiten und gleichzeitig eigenständig Probleme zu lösen. Analytische Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, technische Sachverhalte verständlich zu kommunizieren, sind ebenfalls von Bedeutung. Erfahrung in der eigenständigen Bearbeitung zugeteilter Aufgaben sowie Kenntnisse der Prozesse und Strukturen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil. Idealerweise verfügt der Mitarbeiter über Projekterfahrung im öffentlichen Sektor. Kenntnisse in der Beihilfeabrechnung und ein Grundverständnis der Bayerischen Beihilfeverordnung runden das Profil ab. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 1 / 2026 zu erfolgen. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% - 20% erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen.