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Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
25.10.2024
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★☆☆ (3/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Vergabedatum
11.10.2024
Region (NUTS)
DEA11 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Beratung im Bereich Unternehmensanalyse Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
650209-2024

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung über die fachliche Beratung, die aktive, fachliche Begleitung und die operative Mitwirkung der Auftragnehmerin im Kontext der Erfüllung der Vorgaben aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) sowie einer durchgeführten § 44 KWG-Prüfung durch die Bundesbank einschließlich der Bearbeitung möglicher anschließender Restaktivitäten sowie Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement sowie Berechtigungsmanagement. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 300 Personentage - Senior Berater: 2.600 Personentage - Berater: 1.100 Personentage Davon sind jeweils 75 % vor Ort in den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf zu erbringen. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 4.800 Personentagen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden ohne erneutes Vergabeverfahren durch Abruf der NRW.BANK vergeben. Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, pro Einzelabruf nach eigenem Ermessen zeitgleich die Leistungen von bis zu 12 Teammitgliedern der Auftragnehmerin in Anspruch zu nehmen und hierbei die benötigten Skill Level (Projektleiter, Senior, Erfahrene Berater) auszuwählen. Der erste Einzelabruf der NRW.BANK erfolgt unmittelbar mit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieses Abrufs ist sind die Beratung und Unterstützung bei den im DORA-Projekt der NRW.BANK erforderlichen Maßnahmen sowie bei Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement und Berechtigungsmanagement. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus PricewaterhouseCoopers GmbH

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