Beschreibung
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Es wird eine Erweiterung zur Implementierung einer Umkreissuche innerhalb der bestehenden Vertragsmanagementsoftware Otris Contract® des Herstellers otris software AG beschafft. Diese kann nur vom Hersteller der Software bezogen werden, da nur dieser die nötigen technischen Anpassungen durchführen kann. Es liegen demnach technische Zwänge vor, die den Bezug nur durch ein Unternehmen zulassen. Die Durchführung einer unmittelbaren Vergabe als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Ziffer 2 VgV mit nur einem Anbieter ist deshalb statthaft.