Beschreibung
Ausführungszeichnungen Vor Beginn der Fertigung sind objektbezogene Ausführungszeichnungen (M1:50 bis 1:1) zur Prüfung und Genehmigung anzufertigen. Diese sind dem Architekten auf Verlangen vorzulegen und werden nicht vergütet. Pläne Als Kalkulationsgrundlage gelten die beiliegenden Pläne: - Grundrisse, Schnitte, Ansichten Details