Einrichtung eines digitalen Entlassmanagements gemäß nachfolgender Anforderungen: Die angebotene Lösung muss die in der Förderrichtlinie des KHZG spezifizierten gesetzlichen Anforderungen (drei MUSS-Kriterien) an ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (Fördertatbestand 2) erfüllen. Darüber hinaus wird eine tiefe Integration in Bestandssysteme benötigt. Es müssen Schnittstellen des Krankenhauses mit allen relevanten Versorgungsbereichen im Rahmen des Entlassmanagements abgebildet werden. Die Lösung soll die folgenden Bereiche abbilden: - Pflege; - Rehabilitation; - Hilfsmittel und Homecare; - Krankenhausverlegungen; Die Lösung soll mit den folgenden Systemen integriert sein bzw. über Schnittstellen verfügen: - Klinikinformationssystem zur Datenübernahme und Vermeidung von Doppeleingaben; - Klinikinformationssystem zur automatisierten Rücküberführung von Daten; - Primärsysteme nachgelagerter Leistungserbringer für die Übertragung von Daten und Dokumenten; Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sind vom Auftragnehmer im beschriebenen Umfang für 4 Jahre anzubieten. Die Umsetzung muss bis 28.02.2025 vollständig abgeschlossen werden.