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Vermittlungscoaching für Jüngere nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 S.1 SGB II active

Veroeffentlicht
23.03.2026
Frist
22.04.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
16/37017

Beschreibung

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Vergabe der Maßnahme "Vermittlungscoaching für Jüngere" am Standort Mörlenbach. Ziel der Maßnahme ist es, die Arbeitsmarktnähe der Teilnehmenden zu stabilisieren und zu stärken, die aktive Arbeitssuche zu unterstützen und eine nachhaltige Integration in eine betriebliche Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Dies soll durch ein individuelles, ressourcenorientiertes Vermittlungscoaching, das persönliche Beratung, arbeitsmarktbezogene Qualifizierungselemente sowie praxisnahe Unterstützung im Bewerbungsprozess miteinander verbindet erfolgen. Die Begleitung soll individuell, bedarfsorientiert und kontinuierlich während des gesamten Integrationsprozesses erfolgen. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 50% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte junge Menschen unter 27 Jahren im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße, Die Zielgruppe umfasst Personen, - die vorhandene Vermittlungshemmnisse bereits überwiegend bearbeitet haben, - die grundsätzlich arbeitsmarktfähig sind, - die motiviert sind, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen, - jedoch weiterhin strukturierte Unterstützung im Bewerbungs- und Vermittlungsprozess benötigen. Die Teilnehmenden verfügen in der Regel bereits über grundlegende Bewerbungsunterlagen, die im Rahmen der Maßnahme gemeinsam weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie an konkrete Stellenangebote angepasst werden. Es sollen 20 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit eine Erhöhung der Teilnahmeplätze um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Die Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Platzanzahl ist die ursprüngliche Anzahl der Plätze, wie sie im Los- und Preisblatt des Ausschreibungsverfahrens festgelegt ist. Für die zusätzlichen Plätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet. Die Maßnahme soll am 01.10.2026 beginnen und zunächst 12 Monate laufen. Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein erfolgreicher Verlauf liegt dann vor, wenn die unter B.1.1 genannten messbaren Ziele im Wesentlichen erreicht werden. Darüber hinaus werden bei der Bewertung auch qualitative Aspekte der Durchführung sowie die individuellen Entwicklungsfortschritte der Teilnehmenden berücksichtigt. Die Entscheidung über eine Vertragsverlängerung erfolgt auf Grundlage aller quantitativen und qualitativen Kriterien.

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