Beschreibung
Das am 24.11.2024 von der Bundesnetzagentur genehmigte Wasserstoffkernnetz ist die Ba-sis zum Aufbau einer zukunftssicheren Wasserstoffversorgung in Deutschland. Als An-kerstruktur zentraler Verbindungsleitungen soll es deutschlandweit Industriestandorte, Spei-cher, Kraftwerke und Importkorridore an das Wasserstoffkernnetz anbinden und ist Aus-gangspunkt für einen flächendeckenden Netzausbau. Im Zuge dessen ist der Bau einer neuen Wasserstoffleitung mit der Auslegung DN 800 und bis zu 90 bar Betriebsdruck geplant, welche durch den Vorhabensträger GASCADE den Pro-jektnamen "HYKA" bekommen hat. Der Name dieser Wasserstofftransportleitung leitet sich aus den Begriffen Hydrogen und dem Zielpunkt Karlsruhe ab. Die Wasserstoffleitung HYKA von Ludwigshafen nach Karlsruhe mit der Antrags-ID KLN014-01 ist Bestandteil des Wasser-stoff-Kernnetzes. Diese Leitung soll nördlich von Ludwigshafen an einer Absperrstation einbinden, zu der auch die geplante H2-Neubauleitung "HYLU" von Lampertheim nach Ludwigshafen führen soll (Hydrogen Leitung nach Ludwigshafen). Die "HYKA" soll im Süden an das Kraftwerk der EnBW im Rheinhafen Karlsruhe in Baden-Württemberg anbinden. Die geplante Trasse verläuft überwiegend linksrheinisch im Bundes-land Rheinland-Pfalz. Erst im Süden bei Karlsruhe soll der Rhein und gleichzeitig die Landes-grenze zu Baden-Württemberg gequert werden. Ziel ist die Anbindung von KWK-Anlagen (EnBW) und weiterer energieintensiver Industrien (Raffinerie, Papierfabrik und andere). Die neu zu errichtende Leitung soll von Frankenthal bis Wörth weitgehend in Parallellage zu der bestehenden Doppelleitung LUKA (Eigentum der BASF SE) und EPS (Eigentum der EPS Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG), Produktenleitungen zum Transport von Ethylen- und Propylen 2 x DN 250, geplant werden. Dabei soll ein Achsabstand von 6 bis 10 m zur nächst-gelegenen Bestandsleitung eingehalten werden. Dies ist ggf. aufgrund von Bebauungen, Fremdleitungen, Baumbeständen und Schutzgebieten nicht immer möglich, sodass kleinräu-mige Trassenvarianten betrachtet werden müssen. Die Gesamtlänge der geplanten Wasserstoffleitung von Ludwigshafen nach Karlsruhe ist nach derzeitiger Planung ca. 79 km. Im Jahr 2025 wurde die Trasse entwickelt und mehrere Trassenvarianten wurden untersucht und abgeschichtet. Anhand einer Auswertung räumlicher Nutzungen, planungsrechtlicher Ausweisungen und örtlicher Begehungen wurde bereits eine Vorzugstrasse ausgearbeitet. Gemäß den Festlegungen zum Wasserstoffkernnetz ist die GASCADE Gastransport GmbH mit dem Bau und Betrieb der H2-Leitung von Ludwigshafen nach Karlsruhe beauftragt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen und einer faunisti-schen Kartierung für die Erstellung von Unterlagen zur Durchführung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren nach den Vorgaben des § 43 EnWG. Aufgrund der Leitungsführung durch zwei Bundesländer gibt es zwei getrennte Planfeststel-lungsabschnitte mit jeweils einer zuständigen Planfeststellungsbehörde. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist im Bundesland Rheinland-Pfalz ein Verfahren zur Raum-verträglichkeitsprüfung (sogenanntes Raumordnungsverfahren) durchzuführen, in Baden-Württemberg wird auf ein Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet. Erstellung der Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) - Raumverträglichkeitsuntersuchung - UVP-Bericht Stufe 1 im Rahmen des RVP - Natura 2000-Verträglichkeitsstudien im Rahmen der RVP - Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung im Rahmen der RVP - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der RVP Erstellung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren (PFV) - Scopingunterlagen - Vorbereitung und Begleitung von Scopingterminen - Planungsraumanalyse - Erläuterungsberichte - UVP-Bericht - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen des PFV - Faunistische Kartierungen - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie - Forstrechtliche Anträge - Wasserrechtliche Anträge - Verfahrensbetreuung vor und nach Einreichung der Antragsunterlagen für die Raum-verträglichkeitsprüfung (RVP) und für das Planfeststellungsverfahren (PFV). Die genaue Leistungsbeschreibung ist in der Anlage B.1 zu finden. | Das am 24.11.2024 von der Bundesnetzagentur genehmigte Wasserstoffkernnetz ist die Ba-sis zum Aufbau einer zukunftssicheren Wasserstoffversorgung in Deutschland. Als An-kerstruktur zentraler Verbindungsleitungen soll es deutschlandweit Industriestandorte, Spei-cher, Kraftwerke und Importkorridore an das Wasserstoffkernnetz anbinden und ist Aus-gangspunkt für einen flächendeckenden Netzausbau. Im Zuge dessen ist der Bau einer neuen Wasserstoffleitung mit der Auslegung DN 1200 und bis zu 90 bar Betriebsdruck geplant, welche durch den Vorhabensträger GASCADE den Pro-jektnamen "HYSO" bekommen hat. Der Name dieser Wasserstofftransportleitung leitet sich aus den Begriffen Hydrogen und dem Zielpunkt "Schwedt an der Oder" ab. Im Kernnetz und in der Studie zur Trassenentwicklung ist der Durchmesser DN 800 benannt. Vorsorglich soll jedoch aufgrund potenziell höherer H2-Transportkapazitäten in DN 1200 geplant werden. Im Rahmen des Programms "Flow - making hydrogen happen" soll ein durchgehender Transportkorridor für Wasserstoff von der Ostsee bis zu den Verbrauchsschwerpunkten in Südwestdeutschland geschaffen werden. Der Abschnitt zwischen der Ostsee bis zum Netzknotenpunkt Radeland in Baruth/Mark süd-lich von Berlin, wird durch die Umstellung der Ferngasleitung OPAL von CH4 auf H2 reali-siert. Diese Umstellung ist mit den Antrags-ID KLU013-01 und KLU014-01 Teil des genehmig-ten Wasserstoff-Kernnetzes. Der Name OPAL-Nord wurde inzwischen geändert in "HYOS". Um von der HYOS (ehemals OPAL-Nord) im Raum Uckermark aus in östlicher Richtung industrielle Bedarfe in Schwedt, insbesondere die PCK Raffinerie GmbH zu versorgen, ist der Bau der Wasserstoffleitung Schönermark - Schwedt (Antrags-ID KLN074-01) erforderlich. Die "HYSO" soll nordwestlich der Ortslage Schönermark (Brandenburg) an einer bestehen-den Station an die HYOS anbinden. Der geplante Trassenverlauf orientiert sich nach Osten und erfasst Flächen der Gemeinde Schwedt/Oder in Brandenburg. Ziel ist die Anbindung des Industrieparks Schwedt (PCK-Raffinerie) in Schwedt/Oder und einer dort geplanten H2-Erzeugungsanlage. Die PCK-Raffinerie plant sowohl die Einspeisung, als auch die Ausspei-sung von Wasserstoff. Die neu zu errichtende Leitung soll ausgehend vom Startpunkt an der Fernleitung HYOS möglichst geradlinig in östlicher Richtung verlaufen und abschnittsweise in Parallellage zur bestehenden 380-kV-Höchstpannungsfreileitung Neuenhagen - Bertikow/Vierraden - Krajnik (PL) geführt werden. Die Länge der geplanten Wasserstoffleitung HYSO beträgt nach derzeitiger Planung ca. 13 km. Im Jahr 2025 wurde die Trasse entwickelt und mehrere Trassenvarianten wurden untersucht und abgeschichtet. Anhand einer Auswertung räumlicher Nutzungen, planungsrechtlicher Ausweisungen und örtlicher Begehungen wurde eine Vorzugstrasse ausgearbeitet. Aufgrund der Leitungsführung durch nur ein Gemeindegebiet wird seitens der oberen Lan-desplanungsbehörde auf die Durchführung eines Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprü-fung verzichtet. Für das Leitungsprojekt HYSO ist ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorgaben des § 43 EnWG durchzuführen. Gemäß den Festlegungen zum Wasserstoffkernnetz ist die GASCADE Gastransport GmbH mit dem Bau und Betrieb der H2-Leitung von Schönermark nach Schwedt beauftragt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen und einer faunisti-schen Kartierung für die Erstellung von Unterlagen zur Durchführung eines Planfeststellungs-verfahrens nach den Vorgaben des § 43 EnWG. Eine Raumverträglichkeitsprüfung ist für dieses Projekt nicht durchzuführen. Die Projektinformationen zur Durchführung eines Scopingverfahrens zur Festlegung des Un-tersuchungsumfanges für die Planfeststellung (sogenannte Tischvorlage) liegt bereits vor. Erstellung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren (PFV) - Vorbereitung und Begleitung von Scopingterminen - Projektsteuerung und Verfahrensbegleitung - Erläuterungsbericht - UVP-Bericht - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen des PFV - Faunistische Kartierungen - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie - Forstrechtliche Anträge - Wasserrechtliche Anträge - Verfahrensbetreuung vor und nach Einreichung der Antragsunterlagen für das Plan-feststellungsverfahren (PFV). Die genaue Leistungsbeschreibung ist in der Anlage B.2 zu finden.