Beschreibung
Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.