Das Saarland, hier vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, beschafft Dienstleistungen für ein Prozessmanagementtool nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftträge (Vergabeverordnung - VgV), des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes (STFLG).